Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht es in §84 Abs. 1 zur Bedingung, dass zur Beurteilung des Gebäudes, geeignete Bildaufnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Neben der Außenansicht des im Energieausweis beschriebenen Gebäudes, benötigen wir daher auch Innenansichten.
Das Bildmaterial sollte dabei vorzugsweise folgende Motive beinhalten:
Abhängig von der jeweils verwendeten Technik bzw. den baulichen Vorgaben, kann es hier natürlich zu individuellen Abweichungen kommen, so dass auch andere Motive grundsätzlich immer verwendbar sind.
Bitte übermitteln Sie nicht mehr als 3-4 Innenaufnahmen.
In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass nach einer Bestellung und noch vor Ausstellung des Ausweises, Bildaufnahmen bestimmter Bauteile oder Anlagen des Gebäudes von unserer Seite nachgefordert werden müssen.
Zur Verfügung gestellte Innenaufnahmen werden ausschließlich intern im Rahmen der o.g. Überprüfungen verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur in bestimmten Fällen, und auf gesetzlicher Grundlage*.
* Ausgestellte Energieausweise werden z.T. von staatlichen Stellen überprüft. Die zuständigen Behörden und Institutionen der Länder können diese Ausweise dann einem mehrstufigen Prüfsystem unterziehen. Im Rahmen dieser Überprüfungen sind die Aussteller verpflichtet, Anforderungen von zusätzlichem Material nachzukommen. Hierzu können u.a. auch Bildaufnahmen zählen.
Siehe auch:
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Tel. 0421 – 241 240 0
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