Energieausweise online - Fragen und Antworten


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Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen und dazugehörige Antworten zum Thema „Energieausweis“

Allgemeine Fragen zum Energieausweis

Was ist ein Energieausweis für Gebäude?
Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand einheitlicher Bewertungsmaßstäbe. So sind Gebäude energetisch miteinander vergleichbar.
Welchen Nutzen hat der Energieausweis?
Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt: Er informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern zu vergleichen. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt ggf. Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen, bei der Errichtung eines Neubaus oder wenn im Rahmen eines Sanierungsvorhabens Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Wann besteht keine Verpflichtung?
Wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und auch keine anderen verpflichtenden Gründe vorliegen, besteht kein gesetzlicher Zwang für die Ausstellung eines Energieausweises. Für kleine Gebäude (weniger als 50 m² Nutzfläche) und Baudenkmäler müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.
Wie sieht der Energieausweis aus?
Der Energieausweis für Wohngebäude besteht aus fünf (nummerierten) Seiten. Zentrales Element ist die Farbskala („Energieeffizienz-Label“) mit den Energiewerten. Außerdem werden kostengünstige Modernisierungsvorschläge gemacht.
Siehe auch: Die Energieausweis-Formulare
Was ist bei Eigentümergemeinschaften zu beachten?
Wird eine Wohnung in einem Gemeinschaftsobjekt neu vermietet oder verkauft, ist ein Energieausweis für das gesamte Gebäude notwendig. Die Kosten werden anteilig auf die Eigentümer umgelegt.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Wer zwischenzeitlich energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, sollte allerdings vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis ausstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten entsprechend nachweisen zu können.
Für welche Gebäude darf ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?
Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist für alle Gebäude zulässig, unabhängig von Größe, Alter und Nutzungsart.
Für welche Gebäude darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?
Im Wesentlichen gilt: Für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde.
Siehe auch: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Welcher ist der Richtige?
Sieht der Energieausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?
Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt.
Was ist bei gemischt genutzten Gebäuden zu beachten?
Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden - z.B. mit Gewerbeanteil – enthält das GEG besondere Vorgaben. Danach sind – je nach Fallgestaltung – entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder zwei getrennte Energieausweise für Wohnungen und die übrigen Nutzungen auszustellen.
Siehe auch: Gemischte Nutzung
Wie wirken sich Gebäudestandort und jährliche Klimaschwankungen auf den Energieverbrauch aus?
Die Energiekennzahlen sind unabhängig vom Standort des Gebäudes und den jährlichen Klimaschwankungen. Dadurch können sich aber später immer Abweichungen des Verbrauchs von der Energiekennzahl ergeben.
Siehe auch: Endenergieverbrauch und Klimadaten
Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis und einer Energieberatung?
In der Energieberatung wird ein Gebäude detailliert analysiert und mögliche Sanierungskonzepte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und von Förderprogrammen entwickelt.
Die für den Energieausweis bereits erfassten Daten lassen sich als Basis für eine Energieberatung verwenden.

Fragen zum engiwo.de®-Energieausweis

Handelt es sich bei dem engiwo.de®-Energieausweis um einen „richtigen“ Ausweis?
Ja. Der Ausweis entspricht den im GEG vorgegebenen Richtlinien, ist behördlich registriert und wird von zertifizierten Energieberatern geprüft und ausgestellt.
Darf ich die erforderlichen Eingabedaten selbst erfassen?
Ja. Der Gesetzgeber lässt dies ausdrücklich zu. Die Angaben werden teilweise während der Eingabe, zum Teil während der Ausstellung des Energiepasses auf Plausibilität geprüft.
Erhalte ich automatisch einen „besseren“ Energieausweis, wenn ein Energieberater zu mir nach Hause kommt?
Nein. Wenn ein Energieberater nach den vom Gesetzgeber herausgegebenen „Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“ vorgeht, sollte er zum gleichen Ergebnis kommen.
Wie erfolgt die Berechnung der Energiewerte?
Die Berechnung erfolgt nach der vom Gesetzgeber herausgegebenen „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“. Diese enthält u.a. Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen.
Ist das Baujahr des Hauses entscheidend?
Ja. Bei der Berechnung der Energiewerte werden je nach Baujahr Pauschalwerte für die Wärmeübergangskoeffizienten zugrunde gelegt. Das Baujahr des Hauses ist des Weiteren auf dem Energieausweis vermerkt.
Welche Daten muss ich für die Eingabe bereithalten?
Einige der erforderlichen Angaben finden Sie in unseren Checklisten zur Datenaufnahme: sowohl für den Bedarfsausweis als auch für den Verbrauchsausweis.
Was gebe ich an, wenn ich die Art des Heizungskessels nicht bestimmen kann?
Wählen Sie in diesem Fall den NT-Kessel (Niedertemperaturkessel).
Wie kann ich die Dicke einer Dachdämmung möglichst einfach messen?
Ein erster Hinweis ergibt sich aus der Tiefe der Dachsparren.
Mein Haus hat außenliegende Rolllädenkästen. Muss ich diese angeben?
Nein. Außenliegende Rolllädenkästen werden nicht berücksichtigt. Wählen Sie bei der Eingabe „Keine“.
Wie ermittelt engiwo.de® den Primärenergiebedarf bei Wärmeerzeugung durch Fernwärme?
Um den Primärenergieberdarf zu bestimmen, muss zunächst ermittelt werden, um welche Art der Fernwärmebereitstellung es sich handelt:
- Fernwärme aus Kraftwärmekopplung oder
- Fernwärme aus Heizkraftwerken
Ferner ist von Bedeutung, ob es sich um
- fossile Brennstoffe oder
- erneuerbare Brennstoffe
handelt.
Da diese Informationen Ihnen in der Regel nicht vorliegen dürften, berechnet engiwo.de® den Primärenergiebedarf zunächst mit einem Pauschalisierungsfaktor.
Bei der Bestellung eines Energieausweises versucht engiwo.de® die entsprechenden Informationen zu ermitteln. Angaben zum Fernwärmeerzeuger können Sie in den Bemerkungen zur Bestellung aufführen.
Ich habe einen Wintergarten. Wie kann ich diesen eingeben?
Unbeheizte Wintergärten werden im vereinfachten Rechenverfahren nicht berücksichtigt. Eine Eingabe ist daher nicht erforderlich. Beheizte Wintergärten geben Sie bitte als „Anbau“ ein.
Welche Anforderungen ergeben sich aus den Modernisierungsempfehlungen?
Die Modernisierungsempfehlungen sind lediglich als Hinweise auf kostengünstige, im allgemeinen wirtschaftliche, Verbesserungsmaßnahmen zu verstehen und stellen keine Modernisierungspflicht dar.
Fehler im Energieausweis! Was ist zu tun?
Grundsätzlich sind Fehler bei der Dateneingabe zum Energieausweis auch nachträglich änderbar, selbst wenn der Ausweis schon ausgestellt wurde.
Die Möglichkeiten und Vorgehensweisen hängen dabei von der Art der Fehler bzw. den jeweiligen Umständen ab.

Häufig gefragt…

Gebäudenutzfläche = Wohnfläche?

F: Warum ist die im Ausweis genannte Gebäudenutzfläche größer als die von mir angegebene Wohnfläche?
A: Der Wert ist korrekt.
Die Gebäudenutzfläche ist eine rechnerische Größe, die sich beim Verbrauchsausweis aus der Wohnfläche und beim Bedarfsausweis aus dem Gebäudevolumen ergibt. Als Basisbezugsgröße soll sie Energieausweise „vergleichbarer“ machen.

Service-Hotline

Fragen? Rufen Sie an!
Montag bis Freitag 10:00–14:00 Uhr

Tel. 0421 – 241 240 0

Fehler im Energieausweis?

Fehler bei der Dateneingabe zum Energieausweis sind auch nachträglich änderbar.

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Download

Checklisten zur Datenaufnahme (PDF-Format):

Die Checklisten sind keine Formulare zur Beantragung von Energieausweisen, sondern sollen die Erfassung der notwendigen Daten im Vorfeld der Online-Dateneingabe erleichtern.

GEG: Was ist neu?

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Auch bei den Energieausweisen ändert sich einiges.

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