Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht es in §84 Abs. 1 zur Bedingung, dass zur Beurteilung von kosteneffizienten energetischen Modernisierungen des Gebäudes, geeignete Bildaufnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Für das Erstellen eines Energieausweises benötigen wir daher:
Nach fachlicher Prüfung in visueller Form, können dann Maßnahmen zur kosteneffizienten energetischen Modernisierung des Gebäudes empfohlen werden, bzw. die Feststellung getroffen werden, dass solche Maßnahmen nicht möglich sind.
In einigen Fällen kann es daher notwendig sein, dass nach einer Bestellung und noch vor Ausstellung des Ausweises, Bildaufnahmen bestimmter Bauteile oder Anlagen des Gebäudes von unserer Seite nachgefordert werden müssen.
Zur Verfügung gestellte Innenaufnahmen werden auschließlich intern im Rahmen der o.g. Überprüfungen verwendet, nicht weitergegeben und nach Ablauf einer sechswöchigen Frist ausnahmslos gelöscht.
Siehe auch:
Fachauskunft durch den Energieberater:
Montag bis Freitag 10:00–14:00 Uhr
Tel. 0421 – 241 240 0
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