Ab 2026 stehen beim Energieausweis wesentliche Änderungen an. Im Mittelpunkt stehen eine europaweit harmonisierte Effizienzskala, zusätzliche Anlässe zur Vorlage oder Neuerstellung sowie eine stärkere Digitalisierung des Nachweissystems. Für Eigentümer, Vermieter, Verwalter und Verkäufer bedeutet das: energetische Kennwerte werden noch relevanter für Vermarktung, Vertragsprozesse und Modernisierungsplanung.
Eine zentrale Änderung ist die Umstellung der Effizienzklassen. Statt des bisherigen Systems mit A+ bis H ist eine Skala von A bis G vorgesehen. Ziel ist eine bessere Vergleichbarkeit und eine klarere Einordnung der energetischen Qualität.
Die Umstellung ist in der Regel keine reine Umbenennung. Sie hängt an veränderten Bewertungsgrundlagen. Dadurch ist eine einfache, verlässliche Umrechnung von alten Klassen in die neue Skala nicht automatisch gegeben. Für viele Gebäude kann sich die Einstufung verschieben, auch wenn am Gebäude selbst nichts verändert wurde.
Für Vermarktung und Beratung ist entscheidend, dass sich die Bedeutung der Buchstaben verändert. Aussagen wie „C ist gut“ oder „E ist schlecht“ lassen sich nach der Umstellung nicht ohne Weiteres aus dem bisherigen System ableiten.
Anmerkung: Die genauen Faktoren zur Umrechnung von der alten zur neuen Skala sind noch nicht bekannt.
Klasse G umfasst die 15 Prozent der energieeffizientesten Gebäude des nationalen Bestands. Während die alte Skala H die schlechteste Klasse war, wird die neue Skala G relativ zum nationalen Gebäudebestand definiert. Mit anderen Worten: auch Gebäude in Klasse G sind noch relativ energieeffizient, sie gehören zu den besten 15 Prozent des Bestands.
Der Energieausweis ist weiterhin in klassischen Fällen erforderlich, insbesondere bei Verkauf und Neuvermietung. Zusätzlich rücken weitere Auslöser in den Vordergrund, die dazu führen können, dass ein Energieausweis vorzulegen oder neu zu erstellen ist.
Für Vermieter und Verwalter steigt damit die Bedeutung eines vorausschauenden Dokumentenmanagements. Der Energieausweis sollte nicht erst im letzten Schritt beschafft werden, sondern frühzeitig vor geplanten Vertragsereignissen vorliegen.
Bestehende Energieausweise bleiben grundsätzlich ein wichtiges Dokument, dennoch kann sich die praktische Verwendbarkeit verändern, wenn neue Klassen und zusätzliche Vorlageanlässe eingeführt werden.
Wichtig: Bestehende Energieausweise mit den alten Skalen (A+ bis H) werden ihre Gültigkeit verlieren.
Entscheidend sind dabei die nationalen Übergangsregelungen, insbesondere ab wann neue Ausweise nach dem neuen Standard erforderlich sind und in welchen Konstellationen alte Ausweise nicht mehr ausreichen. Details dazu sind noch nicht bekannt.
Für Immobilienbestände mit regelmäßigem Vermietungsgeschäft oder geplanten Veräußerungen ist eine Bestandsprüfung sinnvoll. Dabei sollten Ausweisdatum, erwartete Vertragsereignisse und geplante Modernisierungen gemeinsam betrachtet werden. Ziel ist, Zeitdruck und Mehrfachbeauftragungen zu vermeiden.
Parallel zur inhaltlichen Reform wird eine stärkere Digitalisierung des Energieausweiswesens erwartet. Eine nationale Datenbank kann dazu führen, dass Energieausweise und ergänzende Nachweise strukturierter erfasst und schneller geprüft werden können. Das erhöht die Nachvollziehbarkeit und kann Medienbrüche reduzieren.
Ergänzend soll ein Renovierungspass als freiwilliges Instrument die Sanierungsplanung strukturieren, Maßnahmen dokumentieren und die Verbindung zwischen Planung, Finanzierung und Nachweisführung stärken.
Für Neubauten zeichnet sich zusätzlich eine stärkere Betrachtung von Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus ab. Diese Anforderungen sind in der Regel nachgelagert und betreffen vor allem Projekte, die ab den späten 2020er Jahren in Umsetzung gehen. Für den Kernwechsel 2026 bleibt der Schwerpunkt im Bestand bei Skala, Klassen und Vorlagepflichten.
Der Energieausweis bildet energetische Eigenschaften des Gebäudes und der Anlagentechnik ab. Änderungen am Wärmeerzeuger, am Energieträger oder an der Gebäudehülle wirken sich unmittelbar auf Kennwerte und Einstufung aus. In der Praxis kann ein Heizungstausch, insbesondere in Verbindung mit erneuerbaren Systemen, die Bewertung deutlich verbessern. Die kommunale Wärmeplanung kann den Rahmen beeinflussen, etwa durch Perspektiven für Wärmenetze oder lokale Versorgungsstrategien.
Im Mittelpunkt stehen die neue Effizienzskala von A bis G sowie zusätzliche Situationen, in denen ein Energieausweis vorzulegen oder neu zu erstellen ist. Damit wird der Energieausweis häufiger zum operativen Dokument in Vermarktung und Vertragsprozessen.
Das hängt von den Übergangsregelungen und vom konkreten Anlass ab. Für laufende Vermarktung oder Vertragsereignisse kann es notwendig werden, einen Ausweis nach neuem Standard vorzulegen. Eine Bestandsprüfung schafft Planungssicherheit.
Eine einfache Umrechnung ist nicht automatisch verlässlich, da die Umstellung an Bewertungsgrundlagen gekoppelt ist. Deshalb können sich Einstufungen verschieben, auch ohne bauliche Veränderung.
Klassisch bei Verkauf und Neuvermietung. Zusätzlich können weitere Anlässe relevant werden, etwa Vertragsverlängerungen oder größere Sanierungen, sofern diese in der nationalen Umsetzung als Pflichtanlass festgelegt werden.
Eine Übersicht über alle vorhandenen Energieausweise, deren Ausstellungsdaten und die nächsten Vertrags oder Vermarktungsereignisse erstellen. So lässt sich priorisieren, welche Ausweise gegebenenfalls zuerst erneuert werden müssen.
Fachauskunft durch den Energieberater:
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