Fehler im Energieausweis?
Zahlendreher, falsches Baujahr oder Verwechselung von Objekt- und Rechnungsadresse?
Grundsätzlich sind Fehler bei der Dateneingabe zum Energieausweis auch nachträglich änderbar, selbst wenn der Ausweis schon ausgestellt wurde.
Wobei die Möglichkeiten und Vorgehensweisen dabei von der Art der Fehler bzw. den jeweiligen Umständen abhängen (s.u.).
Um Fehler zu vermeiden bzw. schnelle Abhilfe zu schaffen, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Lassen Sie sich bei der Dateneingabe Zeit, und überprüfen Sie bitte die Angaben zum Ausweis – insbesondere die Adressen - auf Vollständigkeit und Rechtschreibung noch vor dem endgültigen Absenden der Bestellung.
- Überprüfen Sie bitte die Angaben in der automatisch generierten Bestellbestätigung, die Sie unmittelbar nach einer erfolgten Bestellung per E-Mail erhalten. Fehler können hier in einer direkten Antwortmail angezeigt, und damit noch vor der Bearbeitung berücksichtigt werden.
- Bitte prüfen Sie den ausgestellten Energieausweis möglichst zeitnah nach Erhalt. Einige Änderungen sind nach Ablauf von Fristen (z.B. von Seiten der Registrier-Behörde) nur mit vermehrten Aufwand oder gar nicht mehr möglich.
- Wenn Ihnen Fehler auffallen, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf. Nennen Sie hierbei unbedingt die Auftrags- bzw. Rechnungsnummer des jeweiligen Vorgangs, sowie die exakte Art des Fehlers. Wir werden Ihnen dann die jeweiligen Möglichkeiten und Kosten zur Änderung nennen.
Optionen und Vorgehensweisen bei nachträglichen Änderungen bereits ausgestellter Ausweise
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich im Einzelfall aber durchaus unterscheiden können, und auch von der Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch) abhängig sind:
- Es ist keine Neuberechnung erforderlich. Hier können wir die nachträgliche Änderung i.d.R. ohne Neubestellung vornehmen. Der geänderte Energieausweis wird dann an Sie versendet. Wenn ein gedrucktes Exemplar per Post benötigt wird, wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet.
- Eine Neuberechnung ist erforderlich. Die vorhandene behördliche Registriernummer kann beibehalten werden. In diesem Fall muss neu bestellt werden. Sie erhalten von uns hierzu eine Haus-ID mit der Sie die alten Daten aufrufen, die Änderungen vornehmen und neu bestellen können. Der Umstand, dass es sich um eine nachträgliche Änderung eines bereits ausgestellten Ausweises handelt, muss bei der Bestellung angegeben werden. Wenn ein gedrucktes Exemplar per Post benötigt wird, wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet.
- Sowohl Neuberechnung als auch neue Registrierung sind erforderlich. Auch hier ist eine Neubestellung nach o.g. Muster notwendig. Eine Bearbeitungsgebühr wird grundsätzlich berechnet.
- Neuberechnung und neue Registrierung sind erforderlich, wobei die ursprüngliche Registrierung des alten Ausweises mehr als 3 Monate zurückliegt. Hier ist eine komplette Neubestellung und Neuregistrierung erforderlich. Es werden die normalen Preise für die jeweiligen Energieausweise berechnet.
- Für den ausgestellten Energieausweis liegt eine Kontrolldaten-Anforderung der zentralen Behörde vor*, wobei die ursprüngliche Registrierung des alten Ausweises mehr als 6 Wochen zurückliegt. Auch hier ist eine komplette Neubestellung und Neuregistrierung erforderlich. Es werden die normalen Preise für die jeweiligen Energieausweise berechnet.
* Ausgestellte Energieausweise werden z.T. von staatlichen Stellen überprüft. Hierzu fordert die zentrale Registrier-Behörde (das DIBT in Berlin) von den Ausstellern stichprobenartig Kontrolldaten an. Die Aussteller sind gesetzlich verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen. Die zuständigen Stellen und Institutionen der Länder können diese Ausweise dann einem mehrstufigen Prüfsystem unterziehen. Um auf Seiten der Antragsteller Bußgelder zu vermeiden, ist es auch aus diesem Grund wichtig, fehlerhafte Energieausweise nachträglich zu ändern bzw. zu bereinigen.
Siehe auch: