Am 01.01.24 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es ersetzt die Vorläuferversionen des GEG, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Auch bei den Energieausweisen ändert sich einiges.
So müssen z.B. die CO2-Emmisionen aufgeführt werden.
engiwo.de®-Energieausweise werden nach dem GEG ausgestellt.
In gewohnter Weise: schnell, kompetent und rechtssicher.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und/oder Bauantrag ab dem 1.11.1977, zwei Varianten des Energieausweises zu.
Der auf Verbrauchswerten basierende Energieausweis (Verbrauchsausweis) dokumentiert Nutzerverhalten, der Bedarfsausweis erfasst die energetische Qualität eines Gebäudes und macht es vergleichbar mit anderen Gebäuden.
Näheres unter: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Welcher ist der Richtige?
Empfohlen wird bei Wohngebäuden grundsätzlich der Bedarfsausweis. Nur er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.
Ein ausgewiesener geringer Bedarfswert kann ein wichtiges Argument beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung sein – für Eigentümer wie für Kaufinteressenten.
Beim Energieverbrauchsausweis wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung mithilfe von Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet.
Die Veröffentlichung der dafür notwendigen Daten geschieht dabei nicht tagesaktuell, sondern mit einer i.d.R. mehrmonatigen Verzögerung.
Achten Sie daher bitte bei der Eingabe der Verbrauchsperioden in die Formulare auf das dort angegebene Klimadaten-Datum. Bis zu diesem Zeitpunkt liegen Klimadaten vor. Verbrauchsperioden die über dieses Datum hinausreichen, können nicht berücksichtigt werden.
Zahlendreher, falsches Baujahr oder Verwechselung von Objekt- und Rechnungsadresse?
Grundsätzlich sind Fehler bei der Dateneingabe zum Energieausweis auch nachträglich änderbar, selbst wenn der Ausweis schon ausgestellt wurde.
Wobei die Möglichkeiten und Vorgehensweisen dabei von der Art der Fehler bzw. den jeweiligen Umständen abhängen.
Wenn Sie Interesse oder weitergehende Fragen zum Thema Energieausweis, Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis haben, dann beraten wir Sie gerne auch bei persönlicher Kontaktaufnahme.
Dabei versuchen wir stets, den Nutzen für Sie zu vergrößern und Ihnen sachliche, handfeste Informationen zu liefern. Probieren Sie es aus!
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Das Außenfoto dient einerseits zur Beurteilung der Richtigkeit der Eingabedaten, andererseits wird es auch in den Ausweis selbst übernommen.
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Ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Auch bei den Energieausweisen ändert sich einiges.
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